Statuten

Statuten

(Gründungsversammlung: 26.07.2006)


1. Name und Sitz

Art. 1
Unter dem Namen Stadthäxe Laufenburg besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Laufenburg.


2. Ziel und Aufgabe

Art. 2
Der Verein bezweckt in erster Linie die Förderung der Geselligkeit.
Die Stadthäxe Laufenburg nehmen an Fasnachtsumzügen im In- und Ausland teil.
Des weitern unterstützt der Verein die Laufenburger Städtlefasnacht.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.


3. Mitgliedschaft

Art. 3
Mitglied kann werden, wer ein schriftliches Gesuch (Vorlage) an den Vorstand einreicht und an der nächsten Hauptversammlung einstimmig einer provisorisches Teilnahme* zugestimmt wird.

* Das erste Mitgliedschaftsjahr ist ein Probejahr, d.h. die definitive Aufnahme in die Häxengruppe kann erst nach Ablauf dieses Probejahres an der Hauptversammlung beschlossen werden. Es braucht Einstimmigkeit.

Art. 4
Folgende Mitgliedschaften sind möglich:
- Aktivmitglieder (aktive Teilnahme, haben Stimm- und Wahlrecht)
- Passivmitglieder (unterstützen den Verein, haben kein Stimm- und Wahlrecht)
- Ehrenmitglieder (haben ausserordentliche Leistungen für den Verein erbracht, werden durch den Vorstand der GV vorgeschlagen, haben Wahl- und Stimmrecht, zahlen keinen Vereinsbeitrag)



4. Mittel

Art. 5
Die finanziellen Mittel werden beschafft durch:
- Mitgliederbeiträge
- Betreibung des Häxehüslis oder eines Verpflegungsstandes
- Zuwendungen von Gönnern und Sponsoren.

Art. 6
Für Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

Art. 7
Bei Auflösung des Vereins wird ein allfälliges Vereinsvermögen unter den Aktiv- und Ehrenmitgliedern aufgeteilt.



5. Organisation

Art. 8
Die Organe des Vereins sind:
- Die Hauptversammlung
- Der Vorstand

Art. 9
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet ordentlicherweise alljährlich statt. Ausserordentliche Hauptversammlungen werden einberufen, wenn der Vorstand es als nötig erachtet oder wenn 1/3 der Mitglieder (mind. 3) es schriftlich unter Angabe der Traktanden bei der Oberhäx verlangen.

Die Einladung zur Hauptversammlung erfolgt mindestens 30 Tage vor Beginn, unter Bekanntgabe der Traktanden. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei einer geraden Anzahl Teilnehmer, hat die Oberhäx den Stichentscheid.

Art. 10
Aufgaben der Hauptversammlung:
Der Hauptversammlung stehen folgende Aufgaben zu:
- Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Budgets
- Aufnahme von neuen Mitgliedern
- Beschlussfassung über Annahme und Revision der Statuten sowie der Regelungen und Bedingungen
- Behandlung von Anträgen, die mind. 10 Tage vorher schriftlich bei der Oberhäx einzureichen sind.

Art. 11
Der Vorstand besteht aus mind. folgenden 3 Mitgliedern und konstituiert sich selbst:
- Oberhäx
- Vizehäx / Chlütterhäx
- Schriiberhäx

Art. 12
Weitere organisatorische Richtlinien sind in der Regelungen/Bedingungen der Stadthäxe Laufenburg geregelt und haben ebenfalls zwingenden Charakter.


Laufenburg, 26.07.2006