Spätestens bis zur Generalversammlung werden Beitrittsgesuche für das darauffolgende Vereinsjahr angenommen.
2.1. Probe- und Familienhäxe erhalten Häxenkostüme. Probehäxen jedoch keine Häxenmasken. Einzel- und Ehrenmitglieder haben eine Häxenmaske. Familienmitglieder können ab dem Jahr in welchem sie 14 Jahre alt werden eine Häxenmaske tragen. Häxenkostüm und Häxenmaske sind von allen selber zu bezahlen.
2.2. Bei einem Vereinsaustritt oder -ausschluss werden Häxenkostüm und Häxenmaske von unserem Verein zurückgenommen. Das Häxenkostüm wird nicht entschädigt. Die Häxenmaske wird hingegen nach dem Zeitwert entschädigt. Der Häxenrat beschliesst über eine entsprechende Barentschädigung. Personen, die die Häxenmaske nach dem Vereinsaustritt bzw. Vereinsausschluss behalten, sind verpflichtet, das Häxenkostüm und die Häxenmaske nicht weiterhin zu Fasnachtsanlässen oder anderen öffentlichen Anlässen zu benutzen.
2.3. Jedes Vereinsmitglied ist selber für das Häxenkostüm und die Häxenmaske verantwortlich. Allfällige Reparaturen sind selber zu bezahlen.
3.1. Das Motto unseres Vereins ist „Freude und Spass an der Fasnacht“. Es wird daher erwartet, dass die Vereinsmitglieder während unserer traditionellen „Städtlefasnacht Laufenburg“ grundsätzlich anwesend sind. Unsere traditionelle Städtlefasnacht umfasst folgende Fasnachtstage:
a) Fasnachtsdonnerstag (3. Faisse)
b) Fasnachtsfreitag (Guggen-Open-Air)
c) Fasnachtssamstag (Häxenfüür mit Nachtumzug)
d) Fasnachtssonntag (Grosser Fasnachtsumzug)
3.2. Dem Häxenrat steht während der „Städtlefasnacht Laufenburg“ das Recht zu, Vereinsmitglieder, welche sich in krasser Form in der Öffentlichkeit fehlverhalten (z. B. durch krasse Betrunkenheit), per sofort von einzelnen oder allen restlichen Fasnachtsanlässen an der aktuellen „Städtlefasnacht Laufenburg“ auszuschliessen.
4.1. Der Häxenrat erstellt auf die Generalversammlung hin das Jahresprogramm, welches dann an der Generalversammlung beraten und genehmigt wird. Für die einzelnen Arbeitseinsätze werden separate Einsatzpläne ausgearbeitet, welche dann zusammen in einer Häxenversammlungen beraten werden.
4.2. Ist es für die Planung einzelner Anlässe (z. B. HELA-Stand, Fasnachtsveranstaltung, etc.) sinnvoll, sich mit weiteren Vereinsmitgliedern vorgängig im kleineren Kreis zu besprechen, so lädt der Häxenrat diese entsprechend zu seinen Häxenratssitzungen ein.
Auch Kinder und Jugendliche unter 18. Jahre sind bei uns als Familienmitglied herzlich Willkommen. Das Familienmitglied kann jedoch bei uns nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person (Probe-, Einzel- oder Ehrenmitglied) mitmachen.
6.1. Unser Jahresbeitrag ist für Probe- und Einzelmitglieder zurzeit Fr. 100,00. Personen, welche ihre Erstausbildung noch nicht abgeschlossen haben, sind von der Bezahlung des Jahresbeitrages subspendiert. Familien- und Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung eines Jahresbeitrages befreit.
6.2. Die Stoffkosten für das Häxenkostüm und die Kosten für die Herstellung der Häxenmaske können bei unserer Zaschterhäx gerne und unverbindlich angefragt werden.
Wir freuen uns über jede neue Probehäxe. Probier’s einfach aus! Dem Häxenrat ist es erlaubt – sofern der Verein zu gross wird – über einen Aufnahmestopp zu verfügen.
Dieses Reglement wurde in der vorliegenden Form an der ordentlichen Generalversammlung vom Freitag, 25. April 2014, beschlossen und sofort in Kraft gesetzt.
Dieses Reglement ersetzt das ursprüngliche Reglement „Regelungen/Bedingungen“ vom 26. Juli 2006 bzw. das aktuelle, angepasste Reglement „Regelungen/Bedingungen“ vom 30. April 2010.